Regierung gegen Vorauszahlungspflicht für Berufungsverfahren

VonHagen Döhl

Regierung gegen Vorauszahlungspflicht für Berufungsverfahren

Die Bundesregierung lehnt eine Verpflichtung zur Gebührenvorauszahlung für Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ab.

In der Stellungnahme der Regierung zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 17/1211 – PDF, 166 KB) heißt es zur Begründung, der Vorschlag würde „zu spürbaren Verzögerungen und zu einem deutlich zunehmenden Verwaltungsaufwand führen“. Die Regierung schreibt: „Zunächst müsste die Zahlung überwacht werden, die unaufgefordert erfolgen soll. Dann müsste das Gericht eine Zahlungsfrist setzen“, schließlich müsste „der Zahlungseingang überwacht und die Fristeinhaltung geprüft werden“.

Der Bundesrat schlägt in dem Gesetzentwurf in Anlehnung an das erstinstanzliche Verfahren vor, auch für das Berufungsverfahren eine Vorauszahlungspflicht für die Verfahrensgebühr einzuführen. Allerdings solle nicht die Zustellung der Berufung von der Zahlung der Verfahrensgebühren abhängig gemacht werden. Stattdessen solle die Erfüllung der Vorauszahlungsverpflichtung ein neues Zulässigkeitskriterium bilden. Im Gegensatz zur Bundesregierung sieht die Länderkammer die Berufungskläger durch die gewünschte Neuregelung „nicht unzumutbar belastet“.

Als Grund für den Gesetzesvorstoß führt der Bundesrat an, dass wegen der vergleichsweise hohen Streitwerte in zivilgerichtlichen Berufungsverfahren die Haushalte durch Zahlungsverzögerungen und Gebührenausfälle ”übermäßig belastet“ würden. Die Länder beklagen Ausfälle in einer Größenordnung von bis zu 5%. Weit über dem Durchschnitt liegt den Angaben zufolge Mecklenburg-Vorpommern mit 21%.

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort