Versicherung muss bei Diebstahl aus Auto auch Schaden am Verdeck bezahlen

VonHagen Döhl

Versicherung muss bei Diebstahl aus Auto auch Schaden am Verdeck bezahlen

Das AG München hat entschieden, dass die Teilkaskoversicherung auch den Schaden ersetzen muss, der während eines Diebstahls aus einem Auto am Auto selbst entsteht, um an das Diebesgut zu gelangen.

Im August 2008 schnitten Diebe auf einem Parkplatz das Verdeck eines Cabrios auf und stahlen aus dem Innenraum eine Jacke. Dem Autobesitzer entstand ein Schaden am Fahrzeug in Höhe von rund 830 €. Nach Abzug seiner Selbstbeteiligung verlangte er 682 € von seiner Versicherung. Diese weigerte sich zu zahlen. Schäden am Kraftfahrzeug, die bei Diebstahl von nicht versichertem Gepäck entstünden, so meinte die Versicherung, seien nicht mitversichert.

Das AG München hat der Klage des Autobesitzers stattgegeben und ihm Schadenersatz zugesprochen.

Nach Auffassung des Gerichts sind nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen von der Teilkaskoversicherung solche Schäden des Fahrzeugs gedeckt, die durch Diebstahl entstehen. Eine Einschränkung, wie die Versicherung sie vornimmt, nämlich dass nur solche Beschädigungen ersetzt werden, die bei Diebstahl des Fahrzeuges entstehen, gebe der Wortlaut nicht her. Bei den Versicherungsbedingungen handele es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen, die so auszulegen sind, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht verstehen muss. Für die Auslegung entscheidend seien der Wortlaut, der verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang. Aus dem Wortlaut ergäbe sich die genannte Einschränkung gerade nicht. Eine solche hätte auch leicht in die Klausel aufgenommen werden können, wenn es der Versicherung darauf ankommt. Schließlich trete dieser Streitpunkt öfters auf und sei den Versicherungen auch bekannt. Es sei auch nicht ersichtlich, warum der Versicherungsschutz bei Diebstählen aus dem Auto nicht greifen soll.

223 C 6889/09

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort