AG München: Bank muss Verantwortlichkeit des Kunden für Kreditkartengeschäfte beweisen

VonHagen Döhl

AG München: Bank muss Verantwortlichkeit des Kunden für Kreditkartengeschäfte beweisen

Hat eine Bank bei einem Kunden Kreditkartenbeträge abgebucht, bestreitet der Kunde aber die Kreditkartengeschäfte und widerruft die Überweisungen, so muss die Bank beweisen, dass der Kunde die Geschäfte getätigt oder einen Missbrauch seiner Kreditkarte zu verantworten hat. Anderenfalls muss sie dem Kunden den abgebuchten Betrag zurückzahlen. Dies hat das Amtsgericht München mit jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 16.02.2009 entschieden (Az.: C 28708/08, rechtkräftig). Eine Beweislastumkehr nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises komme nicht in Betracht.

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort