BGH: Unfallversicherung – Begriff des Unfalls bei Bandscheibenverletzungen

VonHagen Döhl

BGH: Unfallversicherung – Begriff des Unfalls bei Bandscheibenverletzungen

AUB Ziffer 1.3, Ziffer 5.2.1
Der Versicherungsnehmer hat darzulegen und zu beweisen, dass eine Bandscheibenverletzung tatsächlich auf einem Unfall, und nicht etwa auf bereits vorhandenen degenerativen Veränderungen beruht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
BGH, Urteil vom 28.01.2009 – IV ZR 6/08; BeckRS 2009

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