BGH: Rechtsschutzversicherer muss auch bei Kündigungsandrohung einstehen

VonHagen Döhl

BGH: Rechtsschutzversicherer muss auch bei Kündigungsandrohung einstehen

Auch bei einer angedrohten Kündigung des Arbeitgebers kann ein Arbeitnehmer seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.11.2008 muss der Betroffene nicht warten, bis er gekündigt wird. Vielmehr liege ein Rechtsschutzfall vor, bei dem der Versicherer grundsätzlich die Anwaltsgebühren übernehmen müsse (Az.: IV ZR 305/07).

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort