Die Hausratversicherung ersetzt den Schaden für einen gestohlen des Farad – allerdings nur wenn das Rad bei einem Einbruch in die Wohnung oder in einen separaten, abgeschlossenen Kellerraum (oder vergleichbaren Raum) gestohlen wurde. In der Regel erstattet die Gesellschaft maximal 1% der Versicherungssumme, die für den gesamten Hausrat vereinbart wurde. Mit einer Zusatz- Police lässt sich auch der Diebstahl im Freien absichern – meist aber nur für die Zeit zwischen 6 und 22 Uhr.
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