Versicherungsschutz für Fahrräder im Rahmen der Hausratversicherung

VonHagen Döhl

Versicherungsschutz für Fahrräder im Rahmen der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt den Schaden für einen gestohlen des Farad – allerdings nur wenn das Rad bei einem Einbruch in die Wohnung oder in einen separaten, abgeschlossenen Kellerraum (oder vergleichbaren Raum) gestohlen wurde. In der Regel erstattet die Gesellschaft maximal 1% der Versicherungssumme, die für den gesamten Hausrat vereinbart wurde. Mit einer Zusatz- Police lässt sich auch der Diebstahl im Freien absichern – meist aber nur für die Zeit zwischen 6 und 22 Uhr.

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort