legt ein Elternteil einen Betrag als Festgeld auf den Namen des minderjährigen Kindes an, steht dem Kind als Kontoinhaber die Forderung auch zu. (Oberlandesgerichtes Saarbrücken- 4 U 8/07).
Ein Versicherungsvertreter hatte Geld auf den Namen seines Kindes angelegt. Seine Ehe wurde geschieden. Nach der Trennung verlangte das Kind vom Vater das Geld zurück, der über das Konto verfügt hatte. Das Gericht gab dem Kind Recht: Der Vater war nicht berechtigt, allein über die Festgeldanlage zu verfügen. Die elterliche Sorge habe beide Elternteile zugestanden, die Ex – Frau war mit dem Vorgehen nicht einverstanden.
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