Durch meine Scheidung bin ich zum Millionär geworden! Vorher war ich Milliardär…
Dieser – wohl nicht ganz ernst gemeinte – Spruch soll die verbreitete Auffassung verdeutlichen, nach der eine Scheidung wirtschaftlich schwerwiegende Folgen haben kann.
Und in der Tat können besonders Selbständige durch eine Scheidung in existenzielle Probleme geraten.
Auf Antrag eines Ehepartners wird mit oder nach der Scheidung ein Zugewinnausgleich durchgeführt, wenn die Parteien im gesetzlichen Güterstand leben. Dabei wird das während der Ehe erworbene Vermögen – zu dem auch der Wert eines Unternehmens gehört – ausgeglichen, wobei derjenige, dessen Vermögenszuwachs geringer ist, einen Ausgleich in Geld erhält. Durch hohe Unternehmenswerte können Selbständige also zu erheblichen Zahlungen an den Partner verpflichtet werden – selbst dann, wenn dies zur Veräußerung des Unternehmens oder sogar zu dessen Ruin führt.
Vorbeugen kann man dem durch eine ehevertragliche Vereinbarung über eine Gütertrennung (dann erfolgt kein Zugewinnausgleich) oder einen modifizierten Zugewinnausgleich, der z.B. den Wert des Unternehmens vom Zugewinn ausschließt.
Solche Vereinbarungen können vor der Eheschließung, aber auch während der Ehe und sogar noch im Zuge der Scheidung – als Scheidungsfolgenvereinbarung – geschlossen werden.
Sie sollten beiderseits gut überlegt und von einer anwaltlichen Beratung begleitet sein.
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