Bundesrat fordert Haftungserleichterung für Ehrenamtliche – Gesetzentwurf beschlossen

VonHagen Döhl

Bundesrat fordert Haftungserleichterung für Ehrenamtliche – Gesetzentwurf beschlossen

Der Bundesrat will das bürgerschaftliche Engagement weiter stärken. Damit mehr Ehrenamtliche Leitungsfunktionen in gemeinnützigen oder mildtätigen Vereinen übernehmen, will er ihre Haftungsrisiken begrenzen und hat dazu am 04.07.2008 einen Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen) beschlossen. Für Schäden, die in Wahrnehmung von Vorstandspflichten verursacht wurden, haftet danach ein ehrenamtliches Vorstandsmitglied nur, wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (BR-Drs. 399/08).

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort