Gerichtliches Mahnverfahren – zügige Alternative zur Klage

VonHagen Döhl

Gerichtliches Mahnverfahren – zügige Alternative zur Klage

Das gerichtliche Mahnverfahren bietet gegenüber Beitreibung einer Forderung auf dem Klageweg eine Reihe von Vorzügen.
Das Gericht prüft im Mahnverfahren nicht, ob die Forderung überhaupt besteht. Der Gläubiger muss sie nur behaupten. Dies erleichtert die Beantragung eines Mahnbescheides enorm, da die Ansprüche nicht zunächst, wie im Klageverfahren, seitenlang begründet werden müssen.
In jedem Fall ist das Mahnverfahren aber kostengünstig, da nur einen Bruchteil der üblichen Gerichtsgebühren zu entrichten sind.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist streng von einer Mahnung, wie sie das Bürgerliche Recht beschreibt, zu unterscheiden.
Das Mahnverfahren stellt nach der Zivilprozessordnung (ZPO) eine besondere gerichtliche Form zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels dar.
Wie genau kommt der Gläubiger nun zu einem Mahnbescheid? Er muss einen Antrag auf den Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Gericht stellen.
Sachlich zuständig als Mahngericht für das Mahnverfahren ist stets das Amtsgericht (AG), wie § 689 Absatz 1 der Zivilprozessordung (ZPO) bestimmt.
Mittlerweile wurden in allen Bundesländern, die für mehrere Gerichtsbezirke oder sogar mehrere Bundesländer ausschließlich zuständig sind (§ 689 Absatz 3 ZPO). Der Mahnantrag kann dann nur bei diesem Gericht eingereicht werden, das für das Bundesland zuständig ist, in dem der Antragsteller wohnt oder seinen Sitz hat. Für Sachsen ist dies das Amtgericht Aschersleben.
Wir übermitteln sämtliche Anträge an das zentrale Mahngericht elektronisch (papierlos).Formulare sind dabei überflüssig.
Vorteil der elektronischen Datenübermittlung ist, dass das Mahngericht in aller Regel spätestens einen Tag nach Eingang der Daten den beantragten Mahnbescheid erlässt und an den Schuldner versendet. In der Regel vergehen also zwischen Beantragung des Mahnbescheides und Versendung des Mahnbescheids an den Schuldner nur drei bis fünf Werktage, während auf dem herkömmlichen schriftlichen Weg in der Regel zwei bis sechs Wochen vergehen. Damit kann wertvolle Zeit für die Durchsetzung der Forderung gewonnen werden.

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