Rechte nichtehelicher Väter

VonHagen Döhl

Rechte nichtehelicher Väter

Nichteheliche Väter können das Sorgerecht für ihr Kind auch ohne Zustimmung der Mutter bekommen, wenn diese das Kind zur Adoption freigeben will. Voraussetzung ist aber, dass der leibliche Vater erziehungsgeeignet und –bereit ist. Die Behörden müssen es dem Vater ermöglichen, sich kontinuierlich an das in einer Pflegefamilie lebende Kind anzunähern. Wenn die Pflegeeltern das Umgangsrecht des Vaters nicht akzeptieren wollen, könnten sie auch zur Herausgabe des Kindes gezwungen werden.
(BGH, Urteil v. 26.9.2007 – XII ZB 229/06)

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