Der Bundesgerichtshof hat jetzt über die Klage eines «Scheinvaters», entschieden, der den jahrelang gezahlten Unterhalt für drei nicht von ihm stammende Kinder vom mutmaßlichen Erzeuger zurückverlangt. Dieser hat die Vaterschaft bisher nicht anerkannt und es – ebenso wie die Mutter – abgelehnt, ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren einzuleiten. Wie der BGH nun erklärte, sei es in einem solchen Ausnahmefall aber zulässig, die Vaterschaft auch inzident festzustellen. Ausnahmsweise könne auch der «Scheinvater» die Klärung der Vaterschaft des mutmaßlich biologischen Vaters durchsetzen – und nicht nur die leibliche Mutter, die Kinder oder der Erzeuger selbst. Nur auf diesem Wege sei es ihm möglich, den mutmaßlichen Vater der unterhaltsberechtigten Kinder in Regress für den in der Vergangenheit gezahlten Unterhalt zu nehmen, so die Richter, die sich damit von der zuvor geltenden Rechtsprechung mindestens teilweise abwandten (BGH Urteil vom 16.04.2008; Az.: XII ZR 144/06).
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