Erstattungsfähigkeit der Parteigutachterkosten?

VonHagen Döhl

Erstattungsfähigkeit der Parteigutachterkosten?

Die Kosten eines vorprozessual eingeholten Gutachtens sind nur dann erstattungsfähige Kosten des Rechtsstreits, wenn sich dieses auf den konkreten Rechtsstreit bezieht und gerade mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden ist.
(BGH Entscheidung vom 04.03.2008 – VI ZB 72/06)

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