Ab sofort kann die genetische Abstammung eines Kindes unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden. Dies ermöglicht das «Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren», das laut Bundesjustizministerium am 31.03.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 01.04.2008 in Kraft getreten ist.
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