Verbraucherkreditgeschäfte: Aufklärungspflicht einer finanzierenden Bank

VonHagen Döhl

Verbraucherkreditgeschäfte: Aufklärungspflicht einer finanzierenden Bank

Ein die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank auf Grund eines widerleglich vermuteten Wissensvorsprungs bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objektes begründende arglistige Täuschung ist gegeben, wenn die Angaben zur Höhe des erzielbaren Mietzinses entgegen der Mitteilung im Verkaufsprospekt ohne betriebswirtschaftliche Untersuchung zur Rentabilität und Vermietbarkeit des Objektes (hier so genannte Boarding-House) gemacht wurden. Für einen Schadenersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsabschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gem. § 2 Haustürwiderrufsgesetz muss der Darlehensnehmer die Ursächlichkeit des Belehrungsverstoßes für den Schaden auch dann konkret nachweisen, wenn der mit dem Darlehen finanzierte Kaufvertrag nicht wirksam zustande gekommen ist.
(BGH, Urteil v. 6.11.2007 – XI ZR 322/03)

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