Ab dem 01.04.2008 müssen Unternehmer ihre Verbraucher-Belehrungen über Widerrufs- und Rückgaberechte an neuen Mustern orientieren. Diese sind in der Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung enthalten, die am 12.03.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums sind die neuen Muster klarer gefasst als die bisherigen.
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