LG Leipzig: Keine Nachtragsvereinbarung der Höhe nach – Arbeitseinstellung möglich?

VonHagen Döhl

LG Leipzig: Keine Nachtragsvereinbarung der Höhe nach – Arbeitseinstellung möglich?

Der Auftragnehmer (AN) kann für eine geforderte und ausgeführte Zusatzleistung auch dann eine Abschlagszahlung verlangen, wenn noch keine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung zu Stande gekommen ist. Bei Verweigerung der Abschlagszahlung ist der AN nach Setzung einer Nachfrist gemäß § 16 Nr. 5 Abs. 3 Satz 3 VOB/B berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen.
Zur Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags mit detailliertem Leistungsverzeichnis ist nicht erforderlich, dass der AN die ausgeführten von den übernommen Leistungen abzugrenzen und vertragsbezogen deren jeweiligen Wert darzulegen hat. In einem solchen Fall genügt es, die ausgeführte Leistung per Aufmaß zu ermitteln und diese mit den ursprünglichen Einheitspreisen sowie dem der Pauschale zu Grunde liegenden Kürzungsfaktor zu multiplizieren.
Entscheidung vom 08.02.2008 – 04HK O 7871/03

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