Hatte der Vater den für sein nichteheliches Kind titulierten Unterhalt nicht gezahlt und wechselt das Kind auf Grund einer Sorgerechtsentscheidung in seinen Haushalt, steht der Mutter in Höhe des nicht gezahlten Kindesunterhaltes ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch zu. Dieser familienrechtliche Ausgleichsanspruch setzt keine Inverzugsetzung voraus.
(AG Montabaur, Urteil v. 5.11.2007 – 3 F 237/07)
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