Mit dem erst seit wenigen Wochen geltenden neuen Unterhaltsrecht muss sich das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Eine 36-jährige Frau aus Emmerich in Nordrhein-Westfalen hat nach Angaben ihres Anwalts Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Mutter von zwei minderjährigen Söhnen will sich nach 17 Jahren Ehe scheiden lassen. Nach der neuen Rechtslage würde die Frau, die Teilzeit arbeitet, zwar Unterhalt für die Kinder bekommen, selbst aber kein Geld mehr beziehen können. Nach der alten Regelung hätten ihr selbst pro Monat knapp 400 Euro zugestanden (Az.: 1 BvR 345/08).
Über den Autor