Anwaltsbeiordnung und Pkh im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

VonHagen Döhl

Anwaltsbeiordnung und Pkh im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

Im Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist dem Beklagten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt wird, wegen der Bedeutung der Statusfeststellung auf seinen Antrag regelmäßig sogleich (und nicht erst nach Eingang eines die Vaterschaft bejahenden Abstammungsgutachtens) ein Rechtsanwalt beizuordnen.
(BGH, Beschluss v. 11.9.2007 – XII ZB 27/07)

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