Die Belange von Kindern haben künftig nach einer Trennung der Eltern absoluten Vorrang. Der Bundesrat beschloss am 30.11.2007 das entsprechende neue Unterhaltsrecht. Das Gesetz tritt am 01.01.2008 in Kraft. Bei der Verteilung der Unterhaltsansprüche stehen Kinder künftig an erster Stelle, noch vor den Ansprüchen des geschiedenen Ehepartners.
Gewinner der Reform sind auch unverheiratete Frauen. Künftig spielt es beim Betreuungsunterhalt keine Rolle mehr, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Diese Mütter oder Väter stehen nach dem Kind künftig im zweiten Rang. Bisher mussten eine geschiedene Mutter oder ein geschiedener Vater erst dann wieder arbeiten, wenn das zu betreuende Kind acht Jahre alt war. Ein nicht verheirateter Elternteil erhielt nach der Geburt des Kindes bis zu drei Jahre Betreuungsunterhalt. Mit dem neuen Gesetze wird diese auch vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Ungleichbehandlung beseitigt.
Die Rangfolge beim Betreuungsunterhalt ist vor allem dann von Bedeutung, wenn das Einkommen des Unterhaltsschuldners nicht ausreicht, um die Belange aller Unterhaltsberechtigten zu erfüllen. Bislang standen die Ansprüche von Kindern mit denen von geschiedenen oder gegenwärtigen Ehegatten lediglich gleich. Künftig stehen nach den Kindern an zweiter Stelle geschiedene oder unverheiratete Mütter oder Väter auf gleicher Stufe.
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