AG München: Gesteigerte Unterhaltspflicht des Vaters verlangt unter Umständen Annahme eines Nebenjobs

VonHagen Döhl

AG München: Gesteigerte Unterhaltspflicht des Vaters verlangt unter Umständen Annahme eines Nebenjobs

Eltern müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Unterhalt für ihre Kinder aufzubringen. Das Amtsgericht München hat deshalb den Vater einer dreijährigen Tochter, die bei der Mutter aufwächst, zur Zahlung von Unterhalt verurteilt, auch wenn er selbst nur über ein Einkommen von 977 Euro netto verfügt. Im vorliegenden Fall hätte der Vater aufgrund seiner gesteigerten Unterhaltspflicht durch einen zusätzlichen 400-Euro-Job sicherstellen müssen, dass er Unterhalt zahlen könne, argumentierte das Gericht (Urteil des AG München vom 28.2.07, Az.: 554 F 10908/06, rechtskräftig).

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