Bundestag verabschiedet neues Unterhaltsrecht – Vorrang für Kinder

VonHagen Döhl

Bundestag verabschiedet neues Unterhaltsrecht – Vorrang für Kinder

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das neue Unterhaltsrechts verabschiedet.
Nach einer Trennung der Eltern haben künftig die Belange der Kinder absoluten Vorrang. Bei der Verteilung der Unterhaltsansprüche stehen sie an erster Stelle. Beim Betreuungsunterhalt spielt es außerdem keine Rolle mehr, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Sie stehen nach dem Kind künftig beide im zweiten Rang. Das Gesetz soll am 01.01.2008 in Kraft treten.
Ist nicht genügend Geld vorhanden, sollen Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten haben, erläuterte Bundesjustitministerin Brigitte Zypries(SPD) bereits am 06.11.2007. Damit werde der Unterhalt minderjähriger Kinder sehr viel häufiger auch tatsächlich geleistet werden. Diese Regelung werde außerdem durch eine Übergangsregelung flankiert, die den Mindestunterhalt so festschreibe, dass er in keinem Fall sinken werde.
Bei der Dauer des Betreuungsunterhalts sollen Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, gleich behandelt werden – unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Betreuungsunterhalt ist während der ersten drei Lebensjahre des Kindes zu zahlen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das der Billigkeit entspricht. Maßgeblich dafür sollen in erster Linie die Belange des Kindes sein. Zusätzlich soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Betreuungsunterhalt aus Gründen der nachehelichen Solidarität zu verlängern. Damit werde das Vertrauen geschützt, das in einer Ehe aufgrund der Rollenverteilung und der Ausgestaltung der Kinderbetreuung entstanden ist.
Mit der Reform soll zudem die nacheheliche Eigenverantwortung gestärkt werden. Eine Lebensstandardgarantie soll es dann nicht mehr geben. Wo keine ehebedingten Nachteile fortwirken, soll der Unterhalt zeitlich und der Höhe nach begrenzt werden.
Das Gesetz zur Reform des Unterhaltsrechts wurde bereits im April 2006 durch das Bundeskabinett beschlossen und seit Juni 2006 im Deutschen Bundestag beraten. Die im Mai 2007 verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichen zeitlichen Dauer des Betreuungsunterhalts für geschiedene und nicht verheiratete, betreuende Elternteile (NJW 2007, 1735) führte dazu, dass die Verabschiedung des Gesetzes verschoben werden musste. Die Regierungskoalition hat mit der nun erzielten Einigung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.

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