Im Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist dem Beklagten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt wird, wegen der Bedeutung der Statusfeststellung auf seinen Antrag regelmäßig sogleich (und nicht erst nach Eingang eines die Vaterschaft bejahenden Abstammungsgutachtens) ein Rechtsanwalt beizuordnen.
BGH Beschluss vom 11.9.2007, Az: XII ZB 27/07
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