Unternehmen, die Verzugszinsen vermeiden wollen, müssen nach Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof dafür Sorge tragen, dass geschuldetes Geld rechtzeitig bei der Bank ihres Gläubigers ist. Es reiche nicht aus, den Überweisungsauftrag fristgerecht bei seinem eigenen Geldinstitut einzureichen. Das teilte der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen zu einer Klage der 01051 Telecom am 18.10.2007 in Luxemburg mit.
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