Um Zeit und Kosten zu sparen, will Hessen die Einsatzmöglichkeiten für Videokonferenzen in gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verfahren ausweiten. Der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) stellte am 12.10.2007 eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat vor. Der Einsatz der Technik soll künftig in vielen Fällen nicht mehr von der Zustimmung der Beteiligten abhängen. Nach den hessischen Plänen könnten Gerichte künftig nach eigenem Ermessen eine Videokonferenz anordnen. Dies gelte freilich nur für Fälle, in denen es nicht auf den persönlichen Eindruck von der anzuhörenden Person ankomme, so Banzer. Eine moderne Justiz des 21. Jahrhunderts müsse aber die technischen Möglichkeiten nutzen können. Der Gesetzentwurf sieht auch einen verstärkten Einsatz von Bild- und Tonübertragungen bei der Einvernahme von Sachverständigen, sachverständigen Zeugen und Dolmetschern vor. Auch öffentlich-rechtliche Körperschaften und Behörden sollen ihre Stellungnahmen in Gerichtsverfahren durch eine solche Schaltung abgeben können.
In der StPO soll nach den Plänen die Videotechnik immer dann zum Einsatz kommen, wenn eine Anhörung oder Vernehmung nur fakultativ oder ohne Mitwirkungspflicht für Verfahrensbeteiligte ist. Gleiches gilt für Entscheidungen eher untergeordneter Bedeutung im Bereich der Strafvollstreckung.
Darüber hinaus würde der Gesetzentwurf auch die bislang verbotene Aufzeichnung von Zeugenaussagen erlauben, die durch eine Videoschaltung übermittelt werden. Voraussetzung für eine solche Aufzeichnung wäre der zu befürchtende Verlust des Beweismittels.
Banzer sieht die Vorteile der Videokonferenztechnik in der Zeitersparnis für die Beteiligten und das Gericht. Die Terminierung werde erleichtert, Verfahren könnten beschleunigt werden. Durch eingesparte Reisekosten und reduzierten Zeitaufwand würden gerichtliche Verfahren insgesamt kostengünstiger. Der Wegfall von Gefangenentransporten im Bereich des Strafvollzugs sorge außerdem für mehr Sicherheit.
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