Das Landgericht Dortmund hat die Pauschale in Höhe von 50 Euro, die die Billigfluglinie Germanwings ihren Kunden für Rücklastschriften in Rechnung stellt, für unzulässig erklärt (Urteil vom 25.05.2007, Az.: 8 O 55/06, nicht rechtskräftig). Damit war eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erfolgreich. Die Fluglinie hatte die Pauschale mit dem hohen Personalaufwand begründet, der ihr für die Bearbeitung derjenigen Lastschriften entstehe, die wegen fehlender Deckung des Kontos oder falscher Kontodaten nicht ausgeführt werden können.
Über den Autor