Die Feststellung, von wem ein Kind abstammt, wird künftig erleichtert. Das Bundeskabinett hat am 11.07.2007 einen Gesetzentwurf zur Vaterschaftsfeststellung beschlossen. Damit sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Dieses hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.03.2008 ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen.
Über den Autor