VGH Mannheim: Gartenbewässerung mindert Abwassergebühren bei Bemessung nach Frischwassermaßstab

VonHagen Döhl

VGH Mannheim: Gartenbewässerung mindert Abwassergebühren bei Bemessung nach Frischwassermaßstab

Kann ein Grundstückseigentümer mithilfe eines Wasserzählers nachweisen, dass ein Teil des bezogenen Wassers für die Gartenbewässerung verwendet wurde und nicht in die Kanalisation gelangt ist, darf die Gemeinde ihn – wenn sie die Abwassergebühren aufgrund ihrer Satzung nach dem Frischwassermaßstab bemisst – für diese Wassermenge nicht zu Abwassergebühren heranziehen. Eine Abwassersatzung, die solche Wassermengen erst ab einem Umfang von 20 Kubikmetern gebührenfrei stellt, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das hat der Zweite Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim mit jetzt bekannt gegebenem Urteil vom 19.03.2009 entschieden. Er gab damit – wie schon das Verwaltungsgericht Karlsruhe – der Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Stadt Neckargemünd statt (Az.: 2 S 2650/08).

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