OLG Frankfurt am Main: Bei einer folgenlosen vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung kommt auch gegenüber dem Kfz-Kaskoversicherer die «Relevanztheorie» zum Tragen

VonHagen Döhl

OLG Frankfurt am Main: Bei einer folgenlosen vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung kommt auch gegenüber dem Kfz-Kaskoversicherer die «Relevanztheorie» zum Tragen

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