Banken dürfen von ihren Kreditkunden keine Gebühren für die Wertermittlung ihrer Immobilie (Wertgutachten) verlangen. Das Landgericht (LG) Stuttgart (Rechtskräftiges Urteil vom 24.4.2007, Az: 20 O 9/07) kippte folgende Vertragsklausel einer Bausparkasse mit der Begründung, die Bausparkasse nehme die Wertermittlung ausschließlich im eigenen Interesse vor:
„Erfolgt die Beleihungswertermittlung ohne Besichtigung des Beleihungsobjekts, wird für jedes Darlehen eine Gebühr von 0,2 % des Darlehensbetrages, mindestens 15,00 Euro, bei Besichtigung eine Gebühr von 0,4 % des Darlehensbetrages, mindestens 30,00 Euro, fällig. Die Gebühr wird von mir gezahlt, unabhängig davon, ob es zu einem Darlehensvertrag kommt oder nicht.“
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