Keine Schmutzwassergebühren für nachweislich zur Gartenbewässerung verwendetes Wasser

VonHagen Döhl

Keine Schmutzwassergebühren für nachweislich zur Gartenbewässerung verwendetes Wasser

Dass OVG Münster hat entschieden, dass Frischwassermengen, die nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet worden ist, bei der Berechnung von Schmutzwassergebühren in Abzug zu bringen sind.  

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen 9. Senat  9 A 2646/11

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort