Bei Streit über die Dauer des Mietverhältnisses ist für die Wertberechnung der Zeitpunkt maßgeblich, zudem das Mietverhältnis geendet hätte

VonHagen Döhl

Bei Streit über die Dauer des Mietverhältnisses ist für die Wertberechnung der Zeitpunkt maßgeblich, zudem das Mietverhältnis geendet hätte

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