Kategorien-Archiv Computer und Internet

VonHagen Döhl

BGH-Ermittlungsrichter hält Online-Durchsuchungen für illegal

Ermittlungen, bei denen die Polizei wie ein Hacker heimlich auf Computer von Verdächtigen zugreift, wurden bisher auf § 100a StPO gestützt. Doch jetzt hat ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof diese Praxis nach Informationen der Tageszeitung «taz» vom 11.12.2006 für illegal erklärt. Da der Kommunikationsvorgang im Fall von Online-Durchsuchungen abgeschlossen sei, könne nicht auf die Vorschrift zur Überwachung der E-Mail-Kommunikation zurückgegriffen werden, so BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit laut «taz» in einem noch nicht veröffentlichten Beschluss vom 25.11.2006.

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Unverlangte Telefax-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden ist auch bei Computerfax wettbewerbswidrig

Wer Gewerbetreibenden unaufgefordert per Telefax Werbeschreiben übermittelt, handelt grundsätzlich wettbewerbswidrig. Das gilt auch dann, wenn Telefaxsendungen unmittelbar auf einen PC geleitet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH Urteil vom 01.06.2006, Az.: I ZR 167/03)

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Streitwertbemessung bei Abwehr vom Spam-Mails

Der Gegenstandswert einer einstweiligen Verfügung, mit der einem Finanzmakler die weitere Versendung von Werbemail an eine Anwaltskanzlei untersagt wird, kann 10.000,00 € betragen.
(OLG Koblenz, Beschluss v. 29.9.2006 – 14 W 590/06 – AGS 2006, 561).

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USA kontrollieren Laptops bei Einreise – Manager befürchten Missbrauch

Nach einem Report des Congressional Research Service an den US-Kongress dürfen amerikanische Zoll- und Einwanderungsbeamten Notebooks und andere elektronische Datenträger ohne Angabe von Gründen untersuchen und beschlagnahmen. Wie die «Berliner Zeitung» in ihrer Online-Ausgabe vom 27.11.2006 berichtet, geht nun bei Geschäftsleuten die Angst um, dass bei der Kontrolle nicht nur wichtige Daten verloren gehen, sondern gezielte Wirtschaftsspionage betrieben wird.
Ein Verfassungsschutzsprecher aus Baden-Württemberg rät deshalb, sensible Daten auf Reisen nicht einfach so mitzunehmen, sondern gut zu verschlüsseln. Im Zweifel zwingen jedoch die jeweiligen Landesgesetze zur Herausgabe von Codierungsschlüsseln. Im Extremfall bleibe dann nur noch die Zerstörung des ganzen Computers, heißt es in der Zeitung weiter. Das Fraunhofer Institut für Chemische Technologie soll bereits an der Entwicklung für Methoden zur Zerstörung elektronischer und optischer Geräte arbeiten. Eine fehlerhafte Codeworteingabe oder ein Funkbefehl reichen dann aus, und die Daten sind selbst von Speziallaboren nicht mehr rekonstruierbar.
Eine Alternative, um Daten vor dem Ausspionieren zu schützen, ist nach dem Bericht der Zeitung das Versehen von Verträgen und anderen vertraulichen Dokumenten mit falschen Namen und Angaben, die den Beteiligten bekannt sind und deren Klardefinitionen in einem Safe verwahrt sind. So sollen Kanzleien und Beratungsgesellschaften bei heiklen Verhandlungen verfahren, rät ein Computer-Experte.
(Berliner Zeitung 27.11.2006)

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Internetprovider dürfen nur Verbindungsdaten für Rechnung speichern

Internetprovider dürfen nur die für ihre Rechnung erforderlichen Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom Anfang 2006 hervor, das nach einem Beschluss des Bundesgerichtshof vom 08.11.2006 nun rechtskräftig geworden ist. Auf Klage eines Kunden muss der Anbieter T-Online danach die bei jeder Einwahl neu vergebene Internetadresse (IP-Adresse) sofort nach dem Ende der Verbindung löschen. Mit dieser vorübergehenden Kennung lässt sich nachvollziehen, welche Seiten der Nutzer besucht hat.

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OLG Hamburg: Widerrufsfrist für eBay-Käufe beträgt einen Monat

Wer eine Fernabsatztätigkeit über den Online-Marktplatz eBay betreibt, muss die Verbraucher über das Bestehen eines Widerrufsrechts von einem Monat aufklären. Die Widerrufsfrist beträgt damit nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 24.08.2006 nicht nur zwei Wochen. Die Zweiwochenfrist gelte nur, wenn die Belehrung bei Vertragsschluss erfolge, wobei dies in Textform zu geschehen habe. Der Textform genüge eine Belehrung, die – wie beim Verkauf über eBay üblich – lediglich im Internet eingestellt und abrufbar sei, aber nicht.

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Kennen Sie die Informationspflichten als Online-Anbieter?

Um rechtliche Probleme zu vermeiden sind besonders bei gewerblichen Internet-Auftritten die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Die Checkliste „Internet-Auftritt“ der Wettbewerbszentrale bringt Sie auf den aktuellsten juristischen Stand und hilft beim Ausschluss von Beschwerden und kostenpflichtigen Abmahnungen. Übersichtlich werden die gesetzlichen Informationspflichten von Online-Anbietern im Einzelnen gelistet.

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Betreiber eines Internetforums muss Beiträge nicht auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte überwachen

Der Betreiber eines Internetforums muss Beiträge in den Diskussionsforen auf seinen Seiten nicht auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte hin überwachen. Wird das Forum nicht professionell betrieben, bestehen selbst dann keine weitergehenden Prüfpflichten, wenn aufgrund der Häufung von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und der Ehre des Betroffenen erkennbar war, dass ein Risiko künftiger weiterer Rechtsverletzungen bestand. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 07.06.2006; Az.: 15 U 21/06)

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LG Braunschweig: Video-Recording-Dienst im Internet verstößt gegen Urheberrechte

Die Dienstleistung des Mitschneidens von Fernsehsendungen durch Internet-Anbieter verstößt nach einer Entscheidung des Braunschweiger Landgerichts gegen Urheberrecht. Das Gericht erließ am 07.06.2006 gegen eine Hamburger Firma eine Einstweilige Verfügung. Danach dürfen die Dokumentarfilme der klagenden Berliner Filmproduzentin nicht weiter durch einen virtuellen Online Video Recorder aufgenommen und anschließend an Kunden weitergegeben werden.
Das Hamburger Unternehmen bietet Internet-Usern einen netzwerkbasierten Videorecorder (Network-based Personal Video Recorder) an, über den sich Kunden gegen eine monatliche Gebühr Mitschnitte von TV-Sendungen anfertigen lassen können. Diese Mitschnitte kann der Kunde sich anschließend downloaden. Da die Filme nur zum jeweiligen TV-Sendezeitpunkt aufgenommen werden können, sieht die beklagte Hamburger Firma in ihrem Angebot lediglich eine Art von «Recorder-Verleih».
Das Braunschweiger Landgericht ist dagegen der Auffassung, die entsprechenden Rechte lägen grundsätzlich bei den Urhebern. Zwar seien Kopien zu reinen Privatzwecken möglich. Die beklagte Firma ermögliche ihren Kunden jedoch auch Aufnahmen, die vom eigenen Wohnzimmer nicht möglich wären und verstoße somit gegen das Gesetz. So könnten zum Beispiel auch Filme von nicht empfangbaren Sendern aufgenommen werden – nicht jedes Dritte Programm sei beispielsweise überall zu empfangen. Die Filme der Berliner Produzentin sollen im Juni auf Arte ausgestrahlt werden.

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Verfassungsklage gegen Rundfunkgebühren für Internet – PCs

Gegen die künftige Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs klagt eine neu gegründete „Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler“ vor dem Bundesverfassungsgericht. Beschwerdeführer sind nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) drei Freiberufler und Gewerbetreibende, die von der Neuregelung direkt betroffen sind. Die Gebührenpflicht tritt im Januar 2007 in Kraft.
Die „Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler“ (VRGZ) mit Sitz in Burgholzhausen bei Frankfurt wendet sich dagegen, dass durch die Ausweitung der Gebührenpflicht „unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten“ gemacht würden, wie die Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz der „FAZ“ sagte.

Die Anwältin sieht in der Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Internet-PCs einen „Paradigmenwechsel“. Bislang habe jeder selbst entscheiden können, ob er durch Anschaffung eines Fernsehers oder Radios die Gebührenpflicht begründen wolle. Beim Computer aber machten die Rundfunkanstalten durch die Wahl ihrer Verbreitungswege den PC erst zum Rundfunkempfangsgerät.
Die neue Regelung treffe insbesondere die Selbstständigen, Handwerker und Gewerbetreibenden mit Internet-PCs, die kein Radio- und Fernsehgerät bereithalten. Aber auch Menschen, die in ihren Privaträumen den Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen, wie etwa Lehrer, Richter oder Studenten, seien betroffen. Die Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben der Anwältin finanziell unter anderem von der Bundesarchitektenkammer und Privatpersonen unterstützt.