Kategorien-Archiv Computer und Internet

VonHagen Döhl

Bestreiten des Kaufgebots bei «Ebay»verhindert wirksamen Kaufvertrag

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klage auf Kaufpreiszahlung in der Berufung abgewiesen, mit der ein Internet-Verkäufer die Abwicklung eines bei «Ebay» getätigten Geschäfts durchsetzen wollte. Die Richter verwiesen darauf, dass der vermeintliche Käufer die Abgabe eines eigenen Kaufgebots bestritten hatte und sahen die Grundsätze einer Haftung für fremdes Handeln nicht gegeben (OLG Köln Urteil vom 13.01.2006, Az.: 19 U 120/05)

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Unaufgeforderte E-Mail-Werbung gegenüber Rechtsanwälten

Bereits die einmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail ist ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und stellt eine erhebliche nicht hinnehmbare Belästigung eines Rechtsanwaltes dar.
Macht der Absender einer Werbe-E-Mail eine Einwilligung des Adressaten geltend, weil dieser sich in dessen Hompage eingelockt und dort persönliche Daten, insbesondere seine E-Mail-Adresse, eingegeben habe, so muss der Absender die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür beweisen.
(AG Hamburg, Urteil v. 20.6.205 – 5 C 11/05)

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Vertragsbedingungen für DSL-Internetzugänge nicht einfach per E-Mail änderbar

Eine Vertragsumstellung, die per E-Mail angekündigt wird, kann nicht durch Schweigen des Kunden wirksam herbeigeführt werden. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main nach einem Bericht der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. zu Lasten eines Telekommunikationsunternehmens, das per E-Mail eine Änderung der Vertragslaufzeit von jederzeit kündbar in eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten angekündigt hatte. Gleichzeitig hatte das Unternehmen seinen Kunden mitgeteilt, dass die Änderung wirksam werde, wenn der E-Mail-Ankündigung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes widersprochen werde (Urteil vom 15.12.2005, Az: 2/03 O 352/05, nicht rechtskräftig).

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Bremen ermöglicht Klageerhebung über Internet

Als erstes Bundesland führt Bremen zum 01.12.2005 flächendeckend den elektronischen Rechtsverkehr für die Justiz ein. Bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes können dann Klageschriften und andere Dokumente in elektronischer Form über das Internet eingereicht werden. Dies meldete der Bremer Senat. Auch die Zustellung der elektronisch eingereichten Dokumente an die Gegenseite soll soweit möglich elektronisch erfolgen.

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BGH: Recht zur Lieferung eines Ersatzartikels durch Versandhändler ist einem Kunden nicht zumutbar

Eine vorformulierte Vertragsbedingung, wonach sich ein Internet-Versandhändler das Recht vorbehält, einen Ersatzartikel zuzusenden, wenn die bestellte Ware nicht lieferbar ist, ist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter legten die verwendete Klausel derart aus, dass sich der Händler damit ein vertragliches Recht einräumt, den Ersatzartikel als vertragsgemäße Leistung zu liefern. Dies könne aber im Einzelfall den individuellen Kundenwünschen widersprechen und sei für den Käufer daher nicht zumutbar.
(Urteil vom 21.09.2005, Az.: VIII ZR 284/04)

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Internetdomain selbst ist kein pfändbares Vermögensrecht

Eine «Internet-Domain» stellt als solche kein anderes Vermögensrecht im Sinne des § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine «Internet-Domain» sei aber die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustünden, entschied der Bundesgerichtshof.
(Beschluss vom 05.07.2005, Az.: VII ZB 5/05)

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e-mail – Werbung

Der 1. Senat des OLG Bamberg folgt der Auffassung des Landgerichts Bayreuth, dass dem Kläger gegen die Beklagte ein Anspruch aus § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 BGB auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails an die E-Mail-Adresse ….de zusteht. Hierbei könne dahingestellt bleiben, ob sich dieser Anspruch aus einem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb herleitet, wie der Umstand nahe legt, dass es sich bei der angegebenen E-Mail-Adresse offensichtlich um eine geschäftlich unterhaltene Adresse handelt, oder es sich um einen Anspruch zum Schutz der Privatsphäre handelt. Denn in beiden Fällen wird durch die gefestigte Rechtsprechung ein solcher Anspruch auf Unterlassung zuerkannt.
Eine vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung begründet in der Regel die tatsächliche Vermutung für das Bestehen der Wiederholungsgefahr. Das bloße Versprechen, eine störende Handlung nicht zu wiederholen, kann die Wiederholungsgefahr nur dann ausräumen, wenn es mit der Erklärung einer Vertragsstrafe verbunden wird. An die Widerlegung der Wiederholungsgefahr durch den Störer sind hohe Anforderungen zu stellen. Deshalb genügt es nicht, wenn die Beklagte darauf hinweist, dass sie den Kläger sogleich aus dem Verteiler genommen und ihm mitgeteilt habe, dass er nicht mehr als Mitglied geführt, sondern gesperrt worden sei. (Leitsatz der Redaktion)
(OLG Bamberg – 12.05.2005 1 U 143/04)

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Speicherung dynamischer IP-Adressen

Dynamische IP-Adressen dürfen nicht über den Zeitpunkt der Ermittlung der Abrechnungsdaten hinaus gespeichert werden.
(AG Darmstadt 30.6.2005 300 C 397/04)

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Lieferfrist des Internethändlers

Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet in der Regel, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmissverständlich hingewiesen wird.
(BGH Urteil vom 7.4.2005, Az: I ZR 314/02)

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Falsche Preisangabe im Internet wegen Softwarefehlers berechtigt zur Anfechtung

Wer im Internet Waren aufgrund eines Softwarefehlers versehentlich zu billig anbietet, kann den zu dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtum anfechten. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.01.2005 (Az.: VIII ZR 79/04) hervor.